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          AGB

​​​​1). Präambel
Für die Buchung der DJ-Dienstleistung von
Tobi´s Music Factory – Tobias Leifhelm

(im folgenden Auftragnehmer genannt)
und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers.
Abweichende Vertragsbedingungen bedürfen
der Schriftform.
​Mündliche Abreden sind ungültig.


2). Angebot/ Vertrag
Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber entsteht durch mündliche oder schriftliche Annahme eines schriftlich übersandten Angebotes.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind freibleibend und besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Reservierung von Terminen ist nicht möglich.
Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung für seine Unterlagen.


3). Stornierung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten Vergütung im vertraglich festgelegten Rahmen. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ist eine finanzielle Entschädigung an den Auftragnehmer zu zahlen,
welche sich wie folgt staffelt:
- bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 25 %
der vereinbarten Gage
- bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
der vereinbarten Gage
- bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 %
der vereinbarten Gage
- bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 95 %
der vereinbarten Gage
- ab 5 Tage vor der Veranstaltung:
keine Rückzahlung
Der Rücktritt des Auftraggebers hat
in schriftlicher Form zu erfolgen.


4). Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer
ist durch Krankheit, Unfall, Tod
oder höhere Gewalt möglich.
In einem solchen Fall
besteht für den Auftragnehmer
die Verpflichtung,
sich um einen angemessenen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu sorgen.
Anfallende Mehrkosten werden vom Auftragnehmer getragen.
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer muss schriftlich erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt des Auftragnehmers infolge einer Krankheit, so hat er dem Auftraggeber ein ärztliches Attest vorzulegen.
Der Auftraggeber kann den angebotenen Ersatz-Discjockey bis 14 Tage vor der Veranstaltung ablehnen und den Vertrag kostenfrei stornieren.


5). Zahlungsmodalitäten
Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung eine Rechnung über den vertraglich vereinbarten Gesamtbetrag. Dieser kann bis zu 14 Tagen nach der Veranstaltung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers überwiesen werden. Nachträglich vereinbarte Sonderleistungen sowie zusätzliche Einsatzstunden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Für gewerbliche Auftraggeber gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungslegung als vereinbart.


6). GEMA
Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten. Der Auftragnehmer hat seine Musiksammlung ordnungsgemäß bei der GEMA nach dem Tarif VR-Ö lizensiert.

7). Bewirtungskosten
Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und nicht-alkoholische Getränke) des Auftragnehmers.

8). Technische Voraussetzungen
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am angegebenen Ort und zum angegebenen Zeitpunkt eine Ton- und Lichtanlage im vertraglich festgelegten Umfang gegen Entgelt zur Verfügung. Für den Aufbau der Ton- und Lichtanlage werden ein angemessen stabiler Tisch und ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt. Die dafür notwendigen Absprachen mit dem Veranstaltungsort übernimmt der Auftragnehmer. Der Auf- und Abbau der Licht- und Tontechnik erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, direkt vor und nach dem DJ-Einsatz. Zu diesem Zweck muss am Veranstaltungsort der kürzeste Transportweg vom und zum Parkplatz für den Auftragnehmer frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weitere Transportwege u.a.) sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.
Ist am Veranstaltungsort für den Auftragnehmer kein unentgeltlicher PKW-Stellplatz vorhanden, so sind möglicherweise anfallende Parkgebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch den Auftragnehmer zu erstatten.


9). Haftung
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle durch ihn selbst, Gäste oder Besucher der Veranstaltung am Equipment des Auftragnehmers verursachten Schäden. Für während der Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftragnehmers verursacht wurde. Falls der Auftragnehmer durch von ihm nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter,
Stromausfall /-schwankungen u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht
auf einen Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/ Minderung der vereinbarten Gage.
Der Auftraggeber garantiert für die Sicherheit des Auftragnehmers während der Veranstaltung.

10). Publikumserfolg
Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der künstlerischen Darbietung
übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

11). Sonstiges
Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung
keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich
unwirksam werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Alle unwirksam gewordenen Bestimmungen werden nach ihrem Zweck in rechtswirksamer
Weise erfüllt und sinnwahrend neu formuliert.
Mit der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung geht der Auftraggeber gemäß dem ihm

vorliegenden Angebot einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer ein.



​Stand: 01. Oktober 2018

Bild
Du erreichst mich unter:
0157/50988775
Telefon/SMS/WhatsApp

oder
​info@tobismusicfactory.de

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